In der Fassung vom 09.12.2013 wurde die Grundschulordnung in folgenden Punkten mit Wirkung zum Schulhalbjahr 2013/2014 geändert:
Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche
Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräch (LES) zum Halbjahr der Klassenstufe 2 wird dieses nun auch zum Halbjahr der Klassenstufen 3 und 4 verbindlich eingeführt und protokolliert.
Halbjahreszeugnisse
Zusätzlich zum Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräch wird in Klasse 3/4 ein Halbjahreszeugnis ausgestellt, in dem die Leistungen in den Fächern und Lernbereichen in Form von Noten beurteilt werden.
Jahreszeugnisse der Klassenstufen 3 und 4
Die Zeugnisse am Ende der Klassenstufen 3 und 4 entsprechen grundsätzlich den bisherigen Regelungen.
Empfehlung der Grundschule
Im 1. Schulhalbjahr Klasse 4 erfolgt eine Empfehlung für die Realschule plus oder das Gymnasium. Deshalb sind nur noch für die Gymnasialempfehlung Mindestvoraussetzungen erforderlich, die inhaltlich aber nicht geändert wurden. Die Empfehlungsgespräche werden zusammen mit den neuen Lehrer-Eltern-Schüler-Gesprächen zum Halbjahr der Klassenstufe 4 im Zeitraum Dezember und Januar geführt.