Immer wieder herrscht unter Eltern Unsicherheit darüber, ob die Kinder ausreichend beaufsichtigt werden. Gerne stellen wir besorgten Eltern dar, wie die Aufsicht an der Grundschule organisiert ist.
Während den Hofpausen am Vormittag beaufsichtigen zwei Lehrerinnen bzw. FSJler den Schulhof. Während der Ganztagsschule werden die Kinder auf dem Schulhof von einer Person beaufsichtigt.
Die Busaufsicht fällt hier zeitlich mit der Hofpause zusammen. Eine der beiden Kolleginnen beaufsichtigt in Sichtweite des Schultores die “Buskinder” und bleibt bis der Bus abgefahren ist.
Die Kinder werden nach Schulschluss am Schultor beaufsichtigt bis sie abgeholt worden sind.
Die Kinder werden nach Schulschluss am Schultor beaufsichtigt bis sie abgeholt worden sind.
Weitere Informationen, u.a. zu Beschwerden bei Busproblemen, finden Sie auf unserer Seite Schulbus.
Eltern informieren vor Unterrichtsbeginn die Schule, falls ein Kind fehlt. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Formular zur Krankmeldung. Gegen 8.30 Uhr kontrollieren die FSJler in jeder Klasse, ob Kinder unentschuldigt fehlen. Sollte dies der Fall sein, werden die Eltern bis ca. 9 Uhr informiert.
Wegen ihres wachsenden Verlangens nach selbstständigem, eigenverantwortlichen Handeln ist es ein Erziehungsziel, die Fähigkeit der Jugendlichen zu solchem Handeln einzuüben. Dem muss sich die Aufsicht anpassen. Eine dauernde Überwachung würde aber die gewünschte Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu selbstsicheren Persönlichkeiten behindern. Sie brauchen bei einer verantwortlichen Erziehung Freiräume, bei denen ein sofortiges Eingreifen eines Aufsichtspflichtigen nicht mehr möglich ist. … Da der Lehrer nicht jedes einzelne Kind ständig im Auge behalten kann, müssen sich die Schüler zumindest durch die Anwesenheit des Lehrers beaufsichtigt fühlen.
(Unfallkasse RLP: Aufsicht und Haftung in der Schule
Mehr Informationen zur Aufsicht in Schulen, sowie Haftungsansprüchen von Eltern gegenüber in der Schule tätigen Personen und umgekehrt finden Sie bei der Unfallkasse RLP (Stichwort: Haftungsprivileg). Dort befinden sich auch die entsprechenden Verweise zum Landesrecht, Verwaltungsvorschriften etc.