In der Grundschulordnung heißt es:
“Die gemeinsame Bildungs- und Erziehungsaufgabe verpflichtet Schule und Eltern zu vertrauensvoller Zusammenarbeit. Das Zusammenwirken von Eltern und Schule richtet sich nach § 2 SchulG.” Grundschulordnung § 7, Abs. 1, Rheinland-Pfalz
Wir hoffen, dass uns eine vertrauensvolle mit den Eltern gelingt. Hierzu bieten die Kolleginnen den Eltern unter anderem an, miteinander zu telefonieren oder sich zu festen Sprechzeiten in der Schule zusammen zu setzen.
Jedes Schuljahr finden kleinere oder größere Veränderungen in der Elternvertretung an unserer Schule statt. Schauen Sie hier nach, um die jeweils aktuelle Zusammensetzung der Elternvertretung nachzulesen (Schulelternbeirat, Klassenelternsprecher.)
Eine ausführliche Erklärung über die Organisation von Eltern in rheinland-pfälzischen Schulen, finden Sie in der Broschüre Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz, Informationen für Eltern.
Auf dem Elternportal des Bildungsministeriums finden Sie wichtige Informationen zur Elternarbeit. Aus gutem Grund heißt es dort:
“Liebe Eltern, eine gute und vertrauensvolle Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus ist grundlegende Voraussetzung für schulischen Erfolg. Die Bedeutung des Engagements der Eltern für den schulischen Erfolg ihrer Kinder ist eine der Erkenntnisse aus den PISA-Studien: Bessere Ergebnisse erzielen diejenigen, die mehr kommunizieren.”
Der Landeselternbeirat (LEB) von Rheinland-Pfalz wendet sich an alle Eltern und informiert sie stets tagesaktuell und kompetent. Besonders empfehlenswert sind die LEB-Zeitungen, die die Klassenelternsprecher übrigens gedruckt regelmäßig von der Schule erhalten.
Eltern von Schulkindern haben Rechte und Pflichten (deutsch, russisch und türkisch).
Vor allem die Klassenlehrerinnen haben eine “Bringschuld” (siehe Seite 8 der Broschüre oben), alle Eltern auf den Elternabenden (auch Klassenelternversammlungen genannt) über unterrichtsbezogene und schulische Angelegenheiten zu informieren. Im Interesse Ihrer Kinder erwarten wir, dass sich Eltern, die an einem Elternabend nicht teilnehmen, selbstständig bei anderen Eltern über den Elternabend informieren. Um Ihnen die Information zu vereinfachen, kann ein anwesendes Elternteil den Elternabend protokollieren. Eine Protokollpflicht von Elternabenden besteht aber nicht!